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   BVerwG, 29.05.1998 - 9 B 968.97   

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https://dejure.org/1998,22497
BVerwG, 29.05.1998 - 9 B 968.97 (https://dejure.org/1998,22497)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1998 - 9 B 968.97 (https://dejure.org/1998,22497)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 9 B 968.97 (https://dejure.org/1998,22497)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Türkische Staatsbürger kurdischer Volkszugehörigkeit - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer Gruppenverfolgung - Vorliegen einer inländische Fluchtalternative

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1998 - 9 B 968.97
    Die - vorrangig - geltend gemachte Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160) führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision.

    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Beschwerde zur Bezeichnung der Divergenz wiedergegebenen Ausführungen aus dem Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - (a.a.O.) in dem Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - (DVBl 1998, 274; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) u.a. dahin ergänzt, daß einem Asylbewerber, der, wie der Kläger nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs, vor dem Einsetzen einer regionalen Gruppenverfolgung unverfolgt aus seinem Heimatland ausgereist ist und dem bei Beginn dieser Gruppenverfolgung eine inländische Fluchtalternative eröffnet gewesen wäre, der entstandene objektive Nachfluchtgrund der regionalen Gruppenverfolgung nicht zugute kommt.

    Hiervon abgesehen ist der wiedergegebene Rechtssatz aus dem Berufungsurteil, auf dessen Gegensätzlichkeit zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - (a.a.O.) sich die Beschwerde beruft, nicht tragend.

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1998 - 9 B 968.97
    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Beschwerde zur Bezeichnung der Divergenz wiedergegebenen Ausführungen aus dem Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - (a.a.O.) in dem Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - (DVBl 1998, 274; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) u.a. dahin ergänzt, daß einem Asylbewerber, der, wie der Kläger nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs, vor dem Einsetzen einer regionalen Gruppenverfolgung unverfolgt aus seinem Heimatland ausgereist ist und dem bei Beginn dieser Gruppenverfolgung eine inländische Fluchtalternative eröffnet gewesen wäre, der entstandene objektive Nachfluchtgrund der regionalen Gruppenverfolgung nicht zugute kommt.
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